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Zum einen werden bei den Fonds der US Treuhand die Anleger immer bevorzugt behandelt. Das bedeutet, dass der amerikanische Partner und die Komplementär- gesellschaft der Fondsgesellschaft ihre laufenden
Ausschüttungen und Kapital- rückführungen nachrangig gegenüber den Anlegern beziehungsweise gegenüber der Fondsgesellschaft erhalten.
Zum anderen gewährleistet die US Treuhand eine dauerhafte
Interessenparallelität zwischen Anleger und Initiator, indem Großzeichnern die Möglichkeit geboten wird, sich an der Komplementärgesellschaft der Fondsgesellschaft zu beteiligen und damit vergleichbar dem Initiator
mitzubestimmen.
Mit diesen beiden Faktoren besteht für den Anleger selbst dann noch die Aussicht auf eine attraktive Rendite, wenn der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg des Investitions- objektes hinter
den prognostizierten Werten zurückbleiben sollte.
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